Vereinssatzung

§2 Mitglieder, Mitgliedschaften, Beginn und Ende

  1. Mitglieder können Kinder, Jugendliche, Aktive und Inaktive sein.
  2. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag auf Vordruck zu stellen.
  3. Der Austritt ist zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres möglich und ist 6 Wochen vorher schriftlich dem/der Kassenwart/in mitzuteilen.
  4. Ein Ausschluss ist möglich bei wiederholten, schweren Verstößen gegen die Satzung oder die Hallenordnung, bei vereinsschädigendem Verhalten und Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten. (Ein Ausschluss erfolgt nicht automatisch, in jedem Fall fordert der Verein Beiträge nach)

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Stimmrecht: Mitglieder über 18 Jahre haben aktives Stimmrecht und über 16 Jahre passives Stimmrecht zu den Ämtern des Vereins.
  2. Beitragszahlung: Die Beiträge sind halbjährig im Voraus zu entrichten. (Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos)

§6 Mitgliederversammlung

  1. Der Tagungsort und Zeitpunkt wird 6 Wochen vorher durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Die Tagungsordnung wird 2 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben. (Die Einzelbetrachtung ist nicht erforderlich, vielmehr genügt ein Aushang an geeigneter Stelle)
  3. Anträge müssen 3 Wochen vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich. (Keine Satzungsanträge)
  4. Satzungsänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden.

§7 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung wählt den Jugendwart und beschließt in Jugendangelegenheiten. Stimmberechtigt sind Mitglieder im Alter von 12 bis 18 Jahre.

§8 Vorstand

  1. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende.